Die französische Regierung hat soeben ein Dekret veröffentlicht, das die jährliche Höchstgrenze für medizinische Selbstbeteiligungen mit Wirkung zum 1. Oktober anhebt. Diese Grenze steigt von 100 € auf 140 €, nachdem im Juli eine Verdopplung erwogen, aber verworfen worden war.
Jede Kategorie der Selbstbeteiligung – Arztbesuche, Medikamente, paramedizinische Leistungen und Krankentransporte – ist nun auf 70 € pro Jahr begrenzt. Das Dekret sieht außerdem eine automatische Anpassung dieser Beträge an die Inflation ab 2028 vor.
Gesundheitsministerin Stéphanie Rist betont, dass diese seit zwanzig Jahren unveränderten Höchstgrenzen „an die Inflation angepasst“ werden. Sie hebt hervor, dass 18 Millionen Menschen weiterhin von der Selbstbeteiligung befreit sind, darunter Minderjährige, Empfänger der ergänzenden Krankenversicherung (Complémentaire santé solidaire) und Schwangere.
Laut Ministerium werden die Auswirkungen der Erhöhung im Durchschnitt gering sein: weniger als ein Euro pro Monat für die Betroffenen und etwa zwei Euro für Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Bemühungen der Regierung, das Defizit der Sozialversicherung zu reduzieren, das im Jahr 2025 auf 21,6 Milliarden Euro geschätzt wird und im Jahr 2026 voraussichtlich 23,2 Milliarden Euro erreichen wird.
Frank Verain
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